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   BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22   

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https://dejure.org/2023,7471
BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22 (https://dejure.org/2023,7471)
BayObLG, Entscheidung vom 06.04.2023 - 102 AR 152/22 (https://dejure.org/2023,7471)
BayObLG, Entscheidung vom 06. April 2023 - 102 AR 152/22 (https://dejure.org/2023,7471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 60
    Gerichtsstandsbestimmung bei möglicher Streitgenossenschaft

  • rewis.io
  • baurechtsiegen.de

    Keine Gerichtsstandsbestimmung bei unterschiedlichen Mängeln an verschiedenen Gewerken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme mehrerer Werkunternehmer für unterschiedliche Mängel an verschiedenen Gewerken eines Bauvorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gerichtsstandsbestimmung bei unterschiedlichen Mängeln an verschiedenen Gewerken!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsamen örtlich zuständigen Gerichts bei Inanspruchnahme mehrerer Werkunternehmer für unterschiedliche Mängel an verschiedenen Gewerken eines Bauvorhabens

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 9 OH 4951/22
  • BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 23.01.2023 - 101 AR 64/22

    Gerichtsstandsbestimmung im selbstständigen Beweisverfahren

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Es genügt, wenn die den Gegenstand der Klage bildenden Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach - auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes - als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34; Beschl. v. 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, NJOZ 2021, 604 Rn. 19).

    So genügt es im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens, wenn die jeweiligen Antragsgegner alternativ oder kumulativ als Verursacher derselben, den Gegenstand des Beweisverfahrens bildender Mängel in Betracht kommen (BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34; Beschluss vom 5. August 2022, 101 AR 54/22, juris Rn. 17).

  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Es genügt, wenn die den Gegenstand der Klage bildenden Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach - auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes - als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34; Beschl. v. 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, NJOZ 2021, 604 Rn. 19).

    § 60 ZPO verlangt nicht, dass die anspruchsrelevanten Sachverhalte deckungsgleich sind (BGH NJW 2018, 2200 Rn. 13).

  • OLG Bamberg, 15.12.2014 - 8 Sa 25/14

    Gewährleistungsanspruch, Gewährleistungsbürgschaften, Mängelansprüche,

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Desgleichen genügt es, wenn ein Antragsgegner als Mängelverursacher, der andere Antragsgegner als Bürge gerade für die Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden soll, die den Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gegen den ersten Antragsgegner bilden (OLG Bamberg, Beschluss vom 15. Dezember 2014, 8 SA 25/14, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Mai 2014, 10 AR 4/14, BeckRS 2014, 11118).
  • OLG Stuttgart, 26.05.2014 - 10 AR 4/14
    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Desgleichen genügt es, wenn ein Antragsgegner als Mängelverursacher, der andere Antragsgegner als Bürge gerade für die Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden soll, die den Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gegen den ersten Antragsgegner bilden (OLG Bamberg, Beschluss vom 15. Dezember 2014, 8 SA 25/14, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Mai 2014, 10 AR 4/14, BeckRS 2014, 11118).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 1Z AR 100/96

    Örtliche Zuständigkeit für selbständiges Beweisverfahren gegen mehrere

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Auch bei Inanspruchnahme eines mit der Bauplanung beauftragten Architekten einerseits und weiterer Antragsgegner, die die Bauaufsicht übernommen hatten, andererseits für sämtliche Mängel am selben Bauwerk liegt ein im wesentlichen gleichartiger tatsächlicher und rechtlicher Grund vor (BayObLG, Beschluss vom 3. März 1998, 1Z AR 9/98, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. März 1997, 1Z AR 100/96, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 03.03.1998 - 1Z AR 9/98

    Zuständiges Gericht bei Verfahren gegen die Architekten die mit Planung

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Auch bei Inanspruchnahme eines mit der Bauplanung beauftragten Architekten einerseits und weiterer Antragsgegner, die die Bauaufsicht übernommen hatten, andererseits für sämtliche Mängel am selben Bauwerk liegt ein im wesentlichen gleichartiger tatsächlicher und rechtlicher Grund vor (BayObLG, Beschluss vom 3. März 1998, 1Z AR 9/98, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. März 1997, 1Z AR 100/96, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 12/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Kostengrundentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BayObLG, Beschl. v 12. Juni 2019, 1 AR 12/18, NJW-RR 2019, 957 Rn. 5).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 AR 62/20

    Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Jedoch erfordert eine Zuständigkeitsbestimmung, dass der Antragsteller zur Begründung seiner Klageansprüche Tatsachen behauptet, mit denen die Voraussetzungen einer passiven Streitgenossenschaft im Sinne von §§ 59, 60 ZPO schlüssig vorgetragen sind, auch wenn die Schlüssigkeit der Klage darüber hinaus nicht geprüft wird (BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 1 AR 62/20, juris Rn. 23; Schultzky in Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 36 Rn. 28).
  • BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Von einer Gerichtsstandsbestimmung für einzelne Streitgenossen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, juris Rn. 53 ff.) sieht der Senat ab.
  • BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20

    Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts

    Auszug aus BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
    Es genügt, wenn die den Gegenstand der Klage bildenden Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach - auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes - als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018, X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 12; Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, NJW-RR 2014, 248 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 34; Beschl. v. 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, NJOZ 2021, 604 Rn. 19).
  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen

  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 39/20

    Durchführung eines Bestimmungsverfahrens im selbständigen Beweisverfahren

  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

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